HAUSREGELN
Um Ihnen und allen weiteren Gästen ein angenehmen Aufenthalt zu garantieren, bitte wir Sie folgende Hausregeln einzuhalten.
ALLGEMEINE HAUSORDNUNG FÜR DIE JAKOBERHUBE IM STEIRISCHEN ZIRBENLAND
Um allen Mietern und Begleitpersonen einen angenehmen Aufenthalt gewähren zu können regelt die Hausordnung auf dieser Homepage die Grundvoraussetzung zur Miete unserer Jakoberhube. Mit der Buchung bzw. dem Einzug in die Jakoberhube wird diese Hausordnung akzeptiert.
Des Weiteren behalten wir uns als Vermieter das Recht vor jederzeit Kontrollen in der Jakoberhube durchzuführen, sowie diese auch ohne Vorankündigung zu betreten. Dies gilt ebenso in sich anbahnenden Schäden oder um solche zu beheben.
KRAFTFAHRZEUG
Die Parkplätze für Ihre KFZ sind gratis und befinden sich unmittelbar neben dem Bergbauernhof. Vom Spätherbst (Oktober) bis zum Frühjahr (Ende April) stehen Ihnen außerdem noch 4 überdachte Abstellflächen zur Verfügung.
MAXIMALE PERSONENZAHL
Die Weitervermietung und/oder Überlassung der Jakoberhube an Dritte ist nicht gestattet. Die Jakoberhube darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als bei Buchung angegeben und bestätigt wurde. Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden, diese schließt auch Kinder und Kleinkinder ein.
Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden so sind wir als Vermieter berechtigt, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen, sowie gegebenenfalls die restlich verbleibenden Urlaubstage aufzuheben und einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
FEUERLÖSCHER
Insgesamt stehen 3 Feuerlöscher zur Verfügung und sind an folgenden Punkten zu finden.
- Im Eingangsbereich des Hauses, d.h. wenn Sie die Haustüre öffnen, hängt der Feuerlöscher genau auf der gegenüberliegenden Wand.
- Der 2. Feuerlöscher befindet sich im Wirtschaftsraum des Obergeschosses, links neben dem Badezimmer.
- Der 3. Feuerlöscher hängt im Erdgeschoß neben der Kellerstiege.
MÜLLTRENNUNG
Bitte helfen Sie auch bei der Mülltrennung mit: Plastik, Papier, Düsen, Flaschen und sonstiges bitte in die vorhandenen Schachteln, Müllsäcke und Mülltonnen werfen. Dazu geht man die wenigen Schritte vom Haus zum Tennen-Tor des angrenzenden Nebengebäudes oder Stadels.
Bitte keine Lebensmittel in die Müllsäcke geben.
VERLORENE SCHLÜSSEL
Der Mieter und deren Begleitpersonen haften für verlorene Schlüssel und verpflichten sich für die anfallenden Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.
SAUBERKEIT
Die Jakoberhube wird beim Abreisetag so verlassen wie Sie beim Anreisetag der Gäste übernommen worden ist. D.h. Gläser, Besteck, Geschirr und Töpfe müssen sauber sein, Lebensmittel müssen von den Gästen wieder mitgenommen werden…
RAUCHER
Die Jakoberhube ist eine absolute Nichtraucher-Hütte. Möglichkeiten zum Rauchen bieten wir Ihnen im Freien vor der Hütte im EG und UG. Bitte dort die vorhandenen Aschenbecher benutzen, und nie brennende oder fertig gerauchte Zigaretten in den Schnee oder auf die Wiese bzw. in den Wald werfen. Sollten die Aschenbecher voll sein, bitte die kalten Zigarettenreste im Restmüll entsorgen.
OFFENES FEUER
Jegliches offene Feuer in- oder um der Hütte ist verboten. Zum Grillen sowie für offenes Feuer steht Ihnen ein Griller, Pizzaofen sowie eine Feuerschale zur Verfügung. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese.
HUNDE
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, außerdem ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass der Hundekot zu entsorgen ist.
HAFTUNG
Vom Vermieter wird keinerlei Haftung für alle eingebrachten Wertsachen des Mieters und deren Begleitpersonen übernommen.
Eltern haften für Ihre Kinder!
Der Mieter und deren Begleitpersonen erklären hiermit ausdrücklich, die Jakoberhube sowie deren Gegenstände auf dem gesamten Gelände auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen heraus abzuleitenden Regressansprüchen frei zu stellen, sowie schad- und klaglos zu halten. Des Weiteren verpflichten sich der Mieter und deren Begleitpersonen, die gemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel oder Gefahren des Mietobjektes und deren Gegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter und deren Begleitpersonen haften für sämtliche Schäden und Beeinträchtigungen an der vermieteten Jakoberhube und deren Einrichtungsgegenständen sowie für Abnützungen, welche über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Bei höherer Gewalt und/oder widrigen Umständen kann an den Vermieter kein wie auch immer gearteter Kostenersatzanspruch geltend gemacht werden. Sollte wegen höherer Gewalt ein längerer Aufenthalt in der Jakoberhube nötig werden, so sind diese Kosten vom Mieter und deren Begleitpersonen zu tragen.
FLUCHTWEGE
Erdgeschoß:
Durch das Fenster der «Kleinen Kieferstube» im Nordosten des Bauernhofes.
Durch die Balkontür des Vorraumes im Süden des Bauernhofes.
Obergeschoß:
Durch die 2 Fenster des «Lärchenzimmers» und des «Ahornzimmers» im Osten des Bauernhofes.
Kellergeschoß:
Durch die Terrassentür ebenerdig hinaus im Süden des Bauernhofes.